Zum Thema "Rauchermelderüberprüfung" |
Durch die sozialen Medien geistern zur Zeit Meldungen darüber, dass Feuerwehrleute Zutritt zu Wohnhäusern verlangen, um die ordnungsgemäße Anbringung von Rauchmeldern zu prüfen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat vor diesen Betrügern usw. gewarnt, welche angeblich die Pflicht zum Einbau von Hausrauchmeldern überprüfen wollen. Diese Personen wollen sich so einen Zugang zu den Wohnungen für anschließende Straftaten verschaffen. Eindeutig ist, dass weder die Feuerwehr noch die Baurechtsbehörden Hausrauchmelder überprüfen! Das Ministerium rät, in solchen Fällen die Polizei zu informieren. Nachstehend der Wortlaut der Mitteilung des Ministeriums, hier nachzulesen. „Seit 31. Dezember 2014 besteht allgemein die Pflicht, Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese Pflicht nutzen jetzt Medienberichten und Warnungen in den sozialen Medien zufolge Diebesbanden, die sich als Kontrolleure ausgeben und sich so Zugang zu den Wohnungen verschaffen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur warnt davor, solchen vermeintlichen Kontrolleuren die Tür zu öffnen. Das Ministerium teilt mit: In der Landesbauordnung ist eine Kontrolle des Einbaus von Rauchwarnmeldern nicht ausdrücklich geregelt. Die Baurechtsbehörden könnten dies zwar nach den allgemeinen Regeln der Bauaufsicht – theoretisch – kontrollieren, sind dazu aber nicht verpflichtet. Dem Ministerium ist nicht bekannt, dass die Baurechtsbehörden solche Kontrollen durchführen. Es wäre wegen des damit zusammenhängenden Eingriffs in das Wohnungsgrundrecht auch absolut ungewöhnlich, dass Hausinstallationen auf diese Art der unangemeldeten „Straßenkontrolle“ überwacht werden. Das Ministerium rät daher dringend, vermeintliche Kontrolleure auf keinen Fall in die Wohnung zu lassen und stattdessen die Polizei zu verständigen.“ |
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