Rauchmelder |
Wer schlau ist, hat bereits mehrere installiert. Die kleinen, meist weißen Geräte, die den offiziellen Namen Rauchwarnmelder tragen, können tatsächlich Leben retten und müssen in Baden-Württemberg bis spätestens zum 31.12.2014 auch in bestehenden Gebäuden installiert sein. Am letzten Tag dieses Jahres endet die Übergangsfrist für bestehende Wohngebäude. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit 10.07.13. Ab dem 01.01.15 müssen in allen Wohngebäude in Kinder- und Schlafzimmern sowie angrenzenden Fluren, die als Rettungsweg dienen, Rauchmelder installiert sein. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um das private Eigenheim, eine Mietwohnung, ein Hotel oder einen anderen Beherbergungsbetrieb handelt. Auch in Sachen Verantwortlichkeit ist die maßgebliche Landesbauordnung eindeutig: „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“ Somit ist klargestellt, dass der Vermieter die Rauchmelder installieren muss und der Mieter für deren Funktionsbereitschaft zu sorgen. Der Kreisfeuerwehrverband Neckar-Odenwald-Kreis rät allen Bürgern, die bisher noch nicht nachgerüstet haben, dringend zur Installation von Rauchmeldern, da im Schadensfall nach dem 01.01.15 die Versicherungen Schwierigkeiten bereiten können. „Besonders wichtig ist es auch, die Geräte regelmäßig auf Funktion zu prüfen“, so der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Neckar-Odenwald-Kreis. Nur durch kontinuierliche Prüfung kann die Funktion sichergestellt und im Brandfall Nutzen aus den Rauchmeldern gezogen werden. Die Feuerwehren im Neckar-Odenwald-Kreis beraten ihre Bürger gerne vor der Installation und dem Kauf und geben Tipps für die Montage. Weitere Informationen rund um Rauchmelder finden Sie unter: www.rauchmelder-lebensretter.de Fragen und Antworten zur Rauchmelderpflicht - Landesregierung Baden-Württemberg Landesbauordnung Baden-WürttembergLandesbauordnung Baden-Württemberg |
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